Beihilfe Versicherung


Private Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter

 

Beamten Privatversicherung Private Zusatzversicherung


Beamten Privatversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherungspflicht gilt nicht unter Beamten und Beamtenanwärtern.Die Privatversicherung (PKV) übernimmt als Krankenversicherung die Absicherung der Restkosten des Beamten.Zum Zeitpunkt der Ernennung zum Beamten können Sie die durch die Beihilfe nicht abgedeckten Kosten über eine Privatversicherung absichern.

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