Beihilfe Versicherung


Private Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter

 

Rürup Rente - Basis Rente


Steuerlich begünstigte "private Basisrente", auch "Rürup-Rente" genannt.

Wichtig: Die "Rürup"-Rente kann auch von Beamten abgeschlossen und Steuern sparend als Sonderausgaben abgesetzt werden.

"Einmalzahlungen" sind ebenfalls möglich. Dies ist besonders für die etwas "Älteren" von Vorteil, da die Zeit zum Aufbau einer privaten Zusatzrente ja schon etwas knapp geworden ist.

Die Beitragszahlung in der Ansparphase zur "Basisrente" - nach ihrem Erfinder auch "Rürup-Rente" genannt - ist steuerlich begünstigt. Dafür werden die späteren Rentenleistungen, wie auch die gesetzliche Rente, nachgelagert besteuert. Der steuerlich absetzbare Betrag beträgt 2008 66% der Aufwendungen und erhöht sich jährlich um 2%. Ab 2025 ist der Beitragsanteil in vollem Umfang von der Steuer freigestellt und die Renten ab 2040 in voller Höhe steuerpflichtig. Von den Beiträgen für die Rürup-Rente erkennt das Finanzamt höchstens 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei Verheirateten als Sonderausgaben an.

Für Selbstständige ist eine Rürup-Rente besonders interessant, denn nur damit könnten sie steuerbegünstigt für die Rente sparen.

Wer sich für eine Rürup-Rente entscheidet, kann zwischen Angeboten mit einer hohen garantierten Rente wählen, oder sich für ein fondsgebundenes Angebot mit einer höheren prognostizierten Rendite entscheiden, bei dem allerdings die Verzinsung nicht garantiert wird.

Wir helfen Ihnen bei der Prüfung, welche Form der Überschussbeteiligung für Sie die günstigere ist.