Beihilfe Versicherung


Private Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter

 

Informationen zur Riester-Rente

Wichtig: auch Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit beamtenähnlicher Zusatzversorgung (VBL) haben Anspruch auf die Riester-Förderung in Form einer privaten Altersversorgung!

Jeder Riester-Sparer erhält ab 2008 vom Staat 154 EUR (Arbeitnehmer) und 185 EUR je Kind !

Ziel der Riester-Rente ist es, die Altersversorgung sicher und bezahlbar zu machen.

Der Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge wird staatlich massiv gefördert - mit dem größten Programm zum Aufbau von Altersvorsorgevermögen, das es je gab !

Nutzen Sie Ihre Chance !

Am 11. Mai 2001 hat der Deutsche Bundestag mit seinen entsprechenden Mehrheiten die Einführung der neuen Rente beschlossen.

Das Altersvermögensgesetz regelt folgende Bereiche:

Mit dem Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge wird die Alterssicherung auf eine breitere finanzielle Grundlage gestellt. Diese ermöglicht, den im Erwerbsleben erreichten Lebensstandard im Alter beibehalten zu können. In das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) wurde ein individueller Anspruch des Arbeitnehmers auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung mit sofortiger gesetzlicher Unverfallbarkeit aufgenommen. Um verschämte Armut insbesondere im Alter zu verhindern, wird eine Bedarfs orientierte Grundsicherung eingeführt. Die Rentenversicherungsträger werden in Zukunft allen Versicherten jährlich Informationen über den Stand ihrer Rentenanwartschaften zusenden.