Beihilfe Versicherung


Private Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter

 

In die Pflegestufe II werden Personen eingestuft, die schwer pflegebedürftig sind und mindestens drei mal täglich Hilfe bei Verrichtungen des Grundbedarfs zu verschiedenen Tageszeiten benötigen.

Im Tagesdurchschnitt muss der Grundaufwand mindestens 180 Minuten betragen und die Grundpflege muss mindestens 120 betragen.

 

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