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Beihilfe VersicherungPrivate Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter |
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In die Pflegestufe II werden Personen eingestuft, die schwer pflegebedürftig sind und mindestens drei mal täglich Hilfe bei Verrichtungen des Grundbedarfs zu verschiedenen Tageszeiten benötigen.
Im Tagesdurchschnitt muss der Grundaufwand mindestens 180 Minuten betragen und die Grundpflege muss mindestens 120 betragen.