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Beihilfe VersicherungPrivate Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter |
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Zur Pflegestufe I werden Personen gezählt, welche für mindestens zwei Verrichtungen täglich einmal Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Mobilität und Ernährung benötigen.
Dabei ist es unerheblich, ob die Verrichtungen zu einem oder mehreren Bereichen gehören.
Der Aufwand muss 90 Minuten täglich betragen, davon müssen 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen.