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Beihilfe VersicherungPrivate Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter |
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Krankenversicherung für Lehrer
Alle Lehrer und Referendare, die an öffentlichen Schulen unterrichten, haben die Möglichkeit, für sich selbst, ihre Ehegatten und Kinder, die nach dem jweiligen Beihilfezuschuss noch verbleibenden Restkosten über eine private Krankenversicherung für Lehrer und Referendare, die sog. private Beihilfeversicherung abzusichern.
Der individuelle Beihilfesatz beträgt je nach Bundesland zwischen 50% - 80%; d.h. abzusichern über die private Restkostenversicherung sind die noch verbleibenden Kosten in Höhe von 50% - 20%.
Wir helfen Ihnen bei der Suche nach der für Sie optimalen privaten Krankenversicherung für Lehrer und Referendare.