![]() |
Beihilfe VersicherungPrivate Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter |
![]() |
Dienstunfähigkeitsversicherung - Vergleich
Beamte die vor Erreichen der Regelaltersgrenze dienstunfähig werden, benötigen zur Absicherung dieses Risikos keine Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern eine sog. Dienstunfähigkeitsversicherung.
Wer die Regelaltersgrenze nicht erreicht, erleidet starke finanzielle Einbußen!
Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sowie Beamte auf Probe haben keine Mindestversorgungsansprüche und werden bei Dienstunfähigkeit bzw. Berufsunfähigkeit ohne jede Versorgung aus dem Beamtenverhältnis entlassen!
Nur Beamte auf Lebenszeit haben bei Dienstunfähigkeit nach einer Dienstzeit von 5 Jahren geringe Mindestversorgungsansprüche.
Wir helfen Ihnen bei der Suche nach der für Sie optimalen Dienstunfähigkeitsversicherung.