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Beihilfe VersicherungPrivate Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter |
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Der jeweilige Beihilfeträger übernimmt bei Beamten bzw. Beamtenanwärtern 50% der beihilfefähigen Aufwendungen. Bei Kindern, Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern (in einigen Bundesländern) und Ruhestandsbeamten wir auch mehr übernommen (70% bzw. 80%).
Ehegatten und Lebenspartner, die selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, oder deren Einkommen über einer bestimmten Grenze liegt (zB 18.000 EUR p.a.), haben keinen Anspruch auf Beihilfe.
Kinder von beihilfeberechtigten Eltern erhalten in der Regel 80% Beihilfe. Dies gilt auch dann, wenn bei Ehepaaren der beihilfeberechtigte Elternteil ein höheres Einlommen hat
Die verbleibenden Restkosten decken Beihilfeberechtigte über eine private Krankenversicherung ab. Soldaten erhalten keine Beihilfe, sondern freie Heilfürsorge.
Viele Beihilfeempfänger müssen, obwohl nicht gesetzlich pflichtversichert, trotzdem eine jährliche Praxisgebühr in Höhe von 40 EUR bezahlen (10 EUR pro Quartal). Diese Gebühr wird unmittelbar von den erstattungsfähigen Aufwendungen abgezogen. Auch bei der Ersattung von Arzneimitteln werden 10% einbehalten.
Beihilfeberechtigte sollten bei Abschluß einer privaten Beihilfeversicherung darauf achten, dass der jeweilige Anbieter einen Tarif für die "nicht beihilfefähigen Restkosten" anbietet. Ansonsten besteht eine mehr oder minder große Kostenlücke.